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| Benutzersatzung - Mit Hilfe unserer Satzungen haben Sie hier die Möglichkeit, sich über unsere |
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Vertragsbedingungen zu informieren. |
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* Grundfächer: - Musikalische Früherziehung - Instrumentenkarussell * Hauptfächer: - Streich- und Zupfinstrumente - Blas- und Schlaginstrumente - Tasten- und Balginstrumente - Gesang * Klassenunterricht in unterschiedlichen Fächern § 4
Unterrichtsbedingungen (1) Die Unterrichtsdauer beträgt regelmäßig ein Schuljahr. Die Musikschule stellt während dieser Zeit den Unterricht von 33 Unterrichtsstunden sicher. Die Dauer (Beginn und Ende) eines Schuljahres bestimmt sich nach den Regelungen des Thüringer Schulgesetzes (§ 45) und der Thüringer Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Unterrichtsstunde beträgt regelmäßig 45 Minuten. Sollte für die Durchführung |
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des Partner-Unterrichtes ein geeigneter Partner fehlen, kann im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten die Unterrichtsstunde geteilt werden. Verfügungsfreie Tage wie an den allgemeinbildenden Schulen gibt es nicht. (2) Die Musikschule kann nach Möglichkeit Kurse in speziellen Fachrichtungen mit festgelegter zeitlicher Dauer anbieten.
§ 5
(1) Anmeldungen und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.Aufnahme und Abmeldung (2) Anmeldungen sind auch während des laufenden Schuljahres möglich. Der Unterrichts- beginn im laufenden Schuljahr ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind. (3) Abmeldungen sind mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Schul-halbjahres bzw. Schuljahres möglich. Ausnahmen sind im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Fachlehrer bzw. der Musikschulleitung möglich. |
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