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Gebührensatzung - Mit Hilfe unserer Satzungen haben Sie hier die Möglichkeit, sich über unsere
Vertragsbedingungen zu informieren.
Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla
vom 3. Mai 2011

§ 1
Gebührenerhebung

(1) Für die Teilnahme am Unterricht und an Kursen der Musikschule Saale-Orla sowie die Gebrauchsüberlassung von Instrumenten einschließlich Zubehör werden Gebühren erhoben. Unterrichtsliteratur (Noten) sind in den Gebühren nicht enthalten. Bei Beschaffung durch die Musikschule Saale-Orla werden hierfür gesonderte Kosten erhoben.
(2) Der Unterricht in Ensemble- und Ergänzungs-
fächern (z. B. Orchester, Kammermusik, Korrepetition und Chor) ist für Schüler der Musikschule Saale-Orla, die bereits ein Grund- oder Hauptfach belegen, gebührenfrei.
(3) Der einjährige Unterricht für Kinder der ersten Klassen im Fach Instrumentenkarussell ist gebührenfrei.

§ 2
Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige Leistungen der Musikschule Saale-Orla in Anspruch nimmt.
(2) Gebührenschuldner bei minderjährigen Schülern sind deren gesetzliche Vertreter, in der Regel der/die Erziehungsberechtigte(n). Die Anmeldung eines minderjährigen Schülers einschließlich der Übernahme der Gebührenschuld durch dritte Personen bedarf der Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s).
(3) Mehrere Zahlungspflichtige sind als Gesamtschuldner gebührenpflichtig.

§ 3
Gebührenmaßstab

(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühren ist die Art, Form und Dauer der Unterrichts- bzw. Kursstunden des belegten Unterrichtsfaches oder Kurses pro Schuljahr.
(2) Bemessungsgrundlage der Gebühren für die Gebrauchsüberlassung von Instrumenten ist die Dauer der Überlassung, welche auf maximal 3 Jahre begrenzt wird. Ausnahmefälle bedürfen der schriftlichen Beantragung und werden von der Musikschulleitung entschieden.
Website Verband deutscher Musikschulen
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